Elementarschulwesen und Lehrerbildung im Habsburgerreich

Die Artikelreihe: Alma M. Karlin in europäischer Perspektive

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Vor 17741774: Die Allgemeine SchulordnungEnde des 18. Jahrhunderts bis frühes 19. JahrhundertVom Schulmeister zur Lehrkraft mit BerufsausbildungRevolution 1848 und ihre FolgenÜbergang zu Frauen als LehrkräftenDas Lehrerinnenzölibat: eine Sonderregelung für Frauen im SchuldienstDie Reform von 1869: Der Übergang zur modernen Volksschule1869 – 1918 Situation des Schulwesens und der LehrerbildungWeiterführende Links und Quellen

Vor 1774

In den habsburgischen Ländern dominierten Pfarrschulen. Sie waren eng mit der Kirche und der örtlichen Pfarrorganisation verbunden. Der Unterricht diente vor allem der Vermittlung religiöser Grundkenntnisse sowie elementarer Fertigkeiten wie Lesen und Schreiben.

Einen eigenständigen staatlichen Lehrerberuf gab es nicht und damit auch keine geregelte Lehrerausbildung. Der Unterricht wurde meist von einem Schulmeister erteilt, der häufig aufgrund seiner allgemeinen Bildung, seiner Kenntnisse in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen sowie seiner Stellung innerhalb der örtlichen Gemeinde beauftragt wurde. Häufig waren sie gleichzeitig als Mesner oder Organist tätig. In kleineren Orten übernahmen auch Handwerker oder andere kundige Personen diese Aufgabe. Die Auswahl und Beaufsichtigung der Lehrer war vorwiegend Aufgabe des örtlichen Pfarrers und der örtlichen Gemeinde.

1774: Die Allgemeine Schulordnung

Mit den Reformen Maria Theresias begann die grundlegende Umgestaltung des Volksschulwesens. Der entscheidende Schritt war die „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen in sämmtlichen kaiserlich-königlichen Erbländern“ von 1774.

Sie führte ein dreistufiges Schulmodell ein:

  • Normalschulen: zunächst Musterschulen mit der Aufgabe, neue Unterrichtsmethoden zu verbreiten und künftige Lehrer vorzubereiten
  • Hauptschulen: in größeren Städten als weiterführende Schulen
  • Trivialschulen: bildeten die unterste Stufe des neuen Schulsystems. Sie waren als Elementarschulen für die Gemeinden und Dörfer vorgesehen und vermittelten grundlegende Kenntnisse in Lesen, Schreiben und Rechnen sowie religiöse und sittliche Unterweisung

Eine entscheidende Neuerung war die Unterrichtspflicht für alle Kinder von sechs bis etwa zwölf Jahren. Maria Theresias Schulordnung spricht ausdrücklich von der Erziehung der Jugend „beyderley Geschlechts“.

Die Schulordnung sah allerdings grundsätzlich ein getrenntes Unterrichten vor. Wo keine eigene Mädchenschule eingerichtet werden konnte, durften Mädchen gemeinsam mit Knaben unterrichtet werden, sollten aber „nicht unter den Knaben, sondern auf eigenen Bänken von denselben abgesondert sitzen“.

Die Unterrichtspflicht bedeutete außerdem nicht automatisch, dass tatsächlich alle Kinder regelmäßig eine Schule besuchten. Schulen mussten zunächst geschaffen und erreichbar gemacht werden. Hinzu kamen soziale Faktoren wie Kinderarbeit. Die tatsächliche Schulbeteiligung blieb deshalb lange deutlich hinter dem gesetzlichen Anspruch zurück.

Mit den sogenannten „Präparandenkursen“ begann zugleich die staatliche Organisation einer einheitlicheren Vorbereitung der Lehrer. Die Normalschulen spielten dabei eine wichtige Rolle. Gleichzeitig entwickelte sich schrittweise ein geregeltes Prüfungswesen. Die frühen Ausbildungsgänge an den Normalschulen waren noch kurz (wenige Wochen) und vor allem auf praktische Unterrichtsvorbereitung ausgerichtet (Hospitation bei Lehrern).
Das Österreichische Staatsarchiv bezeichnet 1774 als einen ersten normativen Schritt.

Auch für Frauen entstanden neben den staatlichen Ausbildungswegen eigene Bildungsangebote. Eine besondere Rolle spielten dabei konfessionelle Einrichtungen. Ein Beispiel ist die Lehrerinnenausbildung der Grazer Ursulinen.

Lehrerinnenausbildung bei den Ursulinen im 19. Jahrhundert

Ende des 18. Jahrhunderts bis frühes 19. Jahrhundert

Die Trivialschulen lösten sich nur langsam aus der alleinigen kirchlichen Zuständigkeit. Der Übergang zu einem staatlich geregelten Grundschulwesen verlief nicht überall gleich: In vielen Orten blieben ältere Strukturen noch lange erhalten. Häufig wurden die bisherigen Pfarrschulmeister zu den ersten Lehrern der neuen Trivialschulen.

Vom Schulmeister zur Lehrkraft mit Berufsausbildung

Die ursprünglich an den Normalschulen eingerichteten Präparandenkurse wurden auf weitere Hauptschulen ausgedehnt. Die künftigen Lehrer sollten nicht mehr nur über persönliche Bildung und praktische Erfahrung verfügen, sondern auch mit einheitlichen Unterrichtsmethoden vertraut gemacht werden. Durch diese Ausweitung entstanden im Laufe des 19. Jahrhunderts längere und systematischere Ausbildungswege.

Diese Entwicklung war jedoch noch weit von einer modernen Berufsausbildung entfernt. Die Ausbildung blieb kurz und die soziale und finanzielle Stellung vieler Lehrer schwierig. Nur langsam setzte sich die Vorstellung durch, dass der Lehrerberuf besondere Kenntnisse, eine eigene Berufsethik und eine staatlich anerkannte Befähigung erforderte.

Revolution 1848 und ihre Folgen

Die Revolution von 1848 brachte auch im Bildungsbereich neue Forderungen hervor. Grazer Lehrer richteten eine Petition an den Reichstag. Sie forderten unter anderem eine stärkere Trennung von Kirche und Staat und eine Erweiterung des Unterrichtsangebots um „Realien“ wie Naturkunde, Geographie und Geschichte. Für ihren Berufsstand forderten sie eine bessere Ausbildung, höhere gesellschaftliche Anerkennung und eine materielle Besserstellung der Lehrer.

Trotzdem gab es keine geradlinige Entwicklung in Richtung eines modernen staatlichen Schulwesens. Im Gegenteil. Das Konkordat von 1855 zwischen österreichischem Staat und dem ‚Heiligen Stuhl‘ in Rom stärkte den Einfluss der katholischen Kirche auf das Bildungswesen erneut.

Übergang zu Frauen als Lehrkräften

Mit der Ausweitung des Schulwesens und der zunehmenden Professionalisierung stieg der Bedarf an Lehrkräften. Frauen wurden zunehmend als Lehrerinnen eingesetzt. Zunächst im Bereich der Mädchenbildung, die vor allem auf die bürgerliche Frauenrolle vorbereiten sollte. Dabei entstand auch ein besonderer Bereich des Unterrichts für weibliche Handarbeiten. Lehrerinnen, die diesen sogenannten ‚Industrieunterricht‘ erteilten, wurden als ‚Industrie- oder Handarbeitslehrerinnen‘ bezeichnet.

Damit entstand für Frauen eine der ersten gesellschaftlich akzeptierten Möglichkeiten, einen qualifizierten Beruf außerhalb des Hauses auszuüben. Der Zugang zum Lehrerinnenberuf bedeutete allerdings noch keine berufliche Gleichstellung. Die Regelungen für Lehrerinnen waren stark von den gesellschaftlichen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts geprägt. Eine besonders bekannte Sonderregelung war das sogenannte „Lehrerinnenzölibat“.

Das Lehrerinnenzölibat: eine Sonderregelung für Frauen im Schuldienst

Lehrerinnen mussten bei einer Heirat in vielen Fällen aus dem Schuldienst ausscheiden oder verloren ihre Anstellung. Hintergrund war die gesellschaftliche Vorstellung, dass eine verheiratete Frau in erster Linie für Haushalt und Familie zuständig sei und durch ihren Ehemann versorgt werde.

Es gab allerdings keine allgemeingültige Regelungen. Unterschiedliche Rgegionen hatten zu unterschiedlichen Zeiten entsprechende konkrete Regelungen.

Die Reform von 1869: Der Übergang zur modernen Volksschule

Mit dem „Reichsvolksschulgesetz von 1869“ begann eine neue Phase des österreichischen Schulwesens.

Die bisherigen Trivialschulen wurden in das neue System der staatlich geregelten Volksschule eingeordnet. Die allgemeine Schulpflicht wurde auf acht Jahre festgelegt, der staatliche Einfluss auf das Schulwesen gestärkt und die Lehrerbildung neu geordnet.

Für Lehrerinnen und Lehrer entstanden längere und systematischere Ausbildungswege. Damit wurde die Professionalisierung des Lehrerberufs weiter vorangetrieben. Zugleich öffnete sich der Lehrerberuf schrittweise weiter für Frauen. Allerdings weiterhin unter besonderen rechtlichen und gesellschaftlichen Einschränkungen, etwa durch das Lehrerinnenzölibat, das erst nach dem Ersten Weltkrieg abgeschafft wurde.

1869 – 1918 Situation des Schulwesens und der Lehrerbildung

Die Entwicklung von 1774 bis 1869 zeigt einen grundlegenden Wandel: Aus einem stark kirchlich geprägten und regional unterschiedlichen Schulwesen entstand schrittweise ein staatlich geregeltes Bildungssystem mit verbindlicheren Ausbildungs- und Prüfungsstandards für Lehrkräfte.

Mit dem Reichsvolksschulgesetz von 1869 begann eine neue Phase des österreichischen Schulwesens. Die Volksschule wurde staatlich neu geordnet und die Lehrerbildung systematischer organisiert. In den folgenden Jahrzehnten wurde dieses System weiter ausgebaut und professionalisiert. Für Frauen bedeutete dies insbesondere die zunehmende Institutionalisierung der Lehrerinnenbildung in eigenen Ausbildungsanstalten.

Die Zeit bis 1918 war damit weniger von einer einzigen weiteren grundlegenden Schulreform als von der Ausgestaltung und Professionalisierung des 1869 geschaffenen Systems geprägt.

Der nächste große Einschnitt war das Ende der Habsburgermonarchie 1918.

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Dieser Artikel ist Teil der Reihe Alma M. Karlin in europäischer Perspektive
Alma Maximiliane Karlin: Kurzbiografie der Reiseschriftstellerin, Weltreisende und Grenzgängerin; Sichtbarkeit im Stadtraum

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