Kategorien
blog Themen 2026 blogt Heimaten Themenreihen

Heimat im Mittelalter und der Frühen Neuzeit

Heimat“ – ein Begriff im Wandel

heute

Der DUDEN definiert: „Land, Landesteil oder Ort, in dem man [geboren und] aufgewachsen ist oder sich durch ständigen Aufenthalt zu Hause fühlt“. Eine Redewendung von vielen: „Die Heimat ist der Spiegel der Seele.“ „Die Erinnerung ist die einzige Heimat, aus der wir nicht vertrieben werden können“, sagte Jean Paul.

Das Wort „Heimat“ ist im deutschsprachigen Raum seit dem 14. Jahrhundert nachweisbar. Doch nicht nur seine Lautung und Schreibweise hat sich seit dieser Zeit bis heute verändert, sondern auch die damit verbundene Bedeutung. Z.B. wurde im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit ‚Heimat‘ eher nur punktuell als Gefühl oder Abstrakta („bî got ist unser heim“) begriffen.

MA und frühe Neuzeit

’Heimat‘ war vor allem an das eigene Haus, das „Heim“, geknüpft. Nur wer ein eigenes Haus – eine eigene Feuerstelle – besaß, konnte sich als Teil der Bürgerschaft fühlen und genoss damit bestimmte soziale und rechtliche Vorteile, z.B. Bürgerrechte, Recht auf Heirat und ärztliche Versorgung.

Menschen hatten einen Geburtsort und im Idealfall einen Heimatort. Der Heimatort hatte die Pflicht, arbeitsunfähige und alte Menschen zu versorgen. Soziale Sicherheit war also an das Heimatrecht geknüpft.

‚Heimat‘ war damit ein exklusives Gut der Haus-Besitzenden, der ‚Normgerechten‘ – dazu meist an männlichen Besitz gebunden.

Auswirkungen auf Sprache

In der Sprache zeigt sich bis heute diese enge Bindung an Hausbesitz: „heimelig“, „heimlich“, „geheim“, „heimelisch-heit“ stand für: ‚zum Haus gehörend‘, geborgen, vertraut, nicht öffentlich.

Konsequenterweise bedeutete „unheimlich“: nicht zum Haus gehörend, fremd sein, bedrohlich.

„inwoner“ und Wohnungslose: ausgeschlossen und kontrolliert

Zur Miete gezwungene „inwoner“ wie Gesellen, Dienstboten, Tagelöhner oder Prostituierte, blieben ausgeschlossen. Wer kein eigenes Heim besaß, blieb offiziell heimatlos – und damit auch rechtlich und sozial benachteiligt.

Besonders Menschen, die auf der Straße lebten oder umherzogen, wurden stigmatisiert und per se als gefährlich eingestuft.
(Man muss leider konstatieren, dass sich an dieser Einschätzung, diesem Vor-Urteil, bis heute nicht viel geändert hat.)

Herrschaftsinteressen

Im späten Mittelalter, früher Neuzeit verstärkten sich die territorialen Herrschaftsinteressen, nicht nur „im Großen“ nach außen.
Das zeigte sich auch „im Kleinen“: So entstand in dieser Zeit z.B. die Tradition der „Siebener“ oder der „Feldgeschworenen“. Ihre Aufgabe war/ist es, über die Einhaltung von Grundstücks- und Gemarkungsgrenzen zu wachen. (heute im „Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“)

Gleichzeitig verschärften sich die Maßnahmen gegen die „heimat-losen“ und besonders gegen die „fahrenden“ Menschen.

Staatliche Repressionen

Straßenkontrollen, Passzwang und polizeiliche Überwachung wurden alltäglich. Körperliche Kennzeichnungen und öffentliche Strafen dienten dazu auszugrenzen.

Bekanntes Beispiel z.B. der Nürnberger Bildschnitzer Veit Stoß, dem man um 1500 wegen Urkundenfälschung zur Strafe die Wange mit einem glühenden Eisen durchstach und ihn damit für den Rest seines Lebens zeichnete, „brandmarkte“.

Frauen doppelt benachteiligt

Ein Recht auf Heimat gestattete man in der Frühen Neuzeit aufgrund veränderter Sexual- und Moralvorstellungen allein erziehenden Müttern nicht mehr. Im Gegenteil, sie mussten ihre ‚Heimat‘ verlassen (so sie überhaupt je eine ‚Heimat‘ hatten) und sich ‚als Fahrende‘ durchs Leben schlagen. Wo immer sie sich zum Schlafen niederließen, mussten sie mit Vertreibung rechnen.

Bestrafung von Frauen

So sahen sich viele Frauen gezwungen, ihre unehelich Neugeborenen zu töten, um nicht ihren Arbeitsplatz zu verlieren, ausgewiesen zu werden oder auf unbestimmte Zeit im Lochgefängnis zu landen – neben dem Automatismus, dass man ihr das Kind weg nahm.

Strafen in Nürnberg für bekannt gewordene Kindsmörderinnen: ursprünglich ertränken.
N. Bennewitz1 berichtet von den ersten mit dem Schwert hingerichteten Kindsmörderinnen in Nürnberg 1580, wie z.B. der 50-jährigen Margaretha Dörfflerin aus Ebermannstadt.

Heimatlos, aber nicht bindungslos

Als weiteres Beispiel berichtet N. Bennewitz1 auch von Anna Margaretha Zirnküblin aus Preußen, die mit ihrem Sohn umherzog, mehrfach inhaftiert wurde und verzweifelt darum kämpfte, ihr Kind nicht zu verlieren.

Fahrende und Besitzlose mögen keine ‚Heimat‘ gehabt haben. Aber ihre räumliche Ungebundenheit führte in der Regel nicht zu familiärer und emotionaler Ungebundenheit!
Dies galt damals und gilt auch heute noch!

✴️✴️✴️

🔍 weiterführende Links

Quelle Nadja Bennewitz

1Nadja Bennewitz: „Von heimeligen Hausbesitzern und unheimlichen Vaganten. Auf der Suche nach „Heimat“ in Mittelalter und Früher Neuzeit“, in der FidEW-Zeitschrift 2/2003 „Heimaten“ Artikel pdf

Persönliche Webseite: bennewitz-frauengeschichte.de

Weitere Quellen zum Thema „Heimat“

🔍 blog Serie „Heimaten“

Stand 01.2026

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert