Lehrerinnen im Habsburgerreich: Ein neuer Frauenberuf II

Wie konnte eine junge Frau aus Cilli zwischen etwa 1860 und 1868 die staatliche Lehrbefähigung erwerben, obwohl die späteren Lehrerinnenbildungsanstalten noch nicht bestanden?

Ein wenig bekanntes Kapitel der Lehrerausbildung, die sich in Teilen für Frauen und Männer unterschied.

Schulwesen und Lehrerbildung im 18. und 19. Jahrhundert

Vor etwa 1770:

In den habsburgischen Ländern dominierten Pfarrschulen. Sie waren eng mit der Kirche und der örtlichen Pfarrorganisation verbunden. Der Unterricht diente vor allem der Vermittlung religiöser Grundkenntnisse sowie elementarer Fertigkeiten wie Lesen und Schreiben. Einen eigenständigen staatlichen Lehrerberuf gab es noch nicht. Der Unterricht wurde meist von einem Schulmeister erteilt, der häufig zugleich als Mesner oder Organist tätig war; in kleineren Orten übernahmen auch Handwerker oder andere ortskundige Personen diese Aufgabe. Die Auswahl und Beaufsichtigung der Lehrer lag vielfach im Einflussbereich der Kirche und der örtlichen Gemeinde.

Eine geregelte Lehrerausbildung im heutigen Sinn existierte vor den Schulreformen Maria Theresias noch nicht. Die Schulmeister wurden häufig aufgrund ihrer allgemeinen Bildung, ihrer Kenntnisse in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen sowie ihrer Stellung innerhalb der örtlichen Gemeinde eingesetzt. Viele verbanden den Schuldienst mit anderen Aufgaben, etwa dem Amt des Mesners oder Organisten. Eine einheitliche Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit gab es nicht; praktische Erfahrung, kirchliche Anforderungen oder örtliche Prüfungen ersetzten vielfach eine formale Ausbildung.

1770er Jahre:

Mit den Reformen Maria Theresias begann die grundlegende Umgestaltung des Volksschulwesens. Der entscheidende Schritt war die
Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen in sämtlichen kaiserlichen Königlichen Erbländern von 1774.
Sie führte ein dreistufiges Schulmodell ein:
Normalschulen: zunächst Musterschulen mit angegliederten Lehrerpräparandenkursen und der Aufgabe, neue Unterrichtsmethoden zu verbreiten und künftige Lehrer vorzubereiten,
Hauptschulen: in größeren Städten als weiterführende Schulen,
Trivialschulen: als einfache Volksschulen in Gemeinden und Dörfern.
„Trivium“: Lesen, Schreiben, Rechnen

Mit den sogenannten Präparandenkursen begann die staatliche Organisation einer einheitlicheren Vorbereitung auf den Schuldienst. Gleichzeitig entwickelte sich schrittweise ein geregeltes Prüfungswesen. Diese Kurse waren zunächst vor allem auf die Ausbildung männlicher Lehrer ausgerichtet. Sie umfassten anfangs nur eine kurze Ausbildungszeit von sechs Wochen. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts entwickelten sich daraus längere und systematischere Ausbildungsgänge.

Ende des 18. Jahrhunderts bis frühes 19. Jahrhundert:

Die Trivialschulen lösten sich nur langsam aus der alleinigen kirchlichen Zuständigkeit. Der Übergang zu einem staatlich geregelten Grundschulwesen verlief nicht überall gleich: In vielen Orten blieben ältere Strukturen noch lange erhalten. Häufig wurden die bisherigen Pfarrschulmeister zu den ersten Lehrern der neuen Trivialschulen.

Parallel dazu begann der Staat, die Vorbereitung dieser Lehrer stärker zu ordnen. Die an den Normalschulen eingerichteten Präparandenkurse sollten die Schulmeister mit den neuen Unterrichtsmethoden vertraut machen. Die Ausbildung blieb zunächst jedoch kurz und praktisch ausgerichtet; erst im Laufe des 19. Jahrhunderts entstanden daraus längere und systematischere Ausbildungswege.

Vom Schulmeister zur Lehrkraft mit Berufsausbildung

Im frühen 19. Jahrhundert entwickelte sich die Lehrerbildung schrittweise weiter. Die ursprünglich an den Normalschulen eingerichteten Präparandenkurse wurden auf weitere Hauptschulen ausgedehnt. Damit entstand eine frühe Form einer geregelten Lehrerbildung: Die künftigen Lehrer sollten nicht mehr nur über persönliche Bildung und praktische Erfahrung verfügen, sondern auch mit einheitlichen Unterrichtsmethoden vertraut gemacht werden.

Diese Entwicklung war jedoch noch weit von einer modernen Berufsausbildung entfernt. Die Ausbildung blieb kurz und die soziale Stellung vieler Lehrer schwierig. Erst im 19. Jahrhundert setzte sich zunehmend die Vorstellung durch, dass der Lehrerberuf besondere Kenntnisse, eine eigene Berufsethik und eine staatlich anerkannte Befähigung erforderte.

Vilibaldas Ausbildungszeit: vermutlich in der Zeit zwischen 1860 und 1870

Die nächste große Zäsur im österreichischen Schulwesen war das Reichsvolksschulgesetz von 1869. Es war das Ergebnis einer längeren Entwicklung, die bis zur Revolution von 1848 zurückreichte. Die Forderungen der Lehrerschaft nach einer besseren Ausbildung, einer Aufwertung des Berufsstandes und einer stärkeren Trennung von Schule und Kirche stießen jedoch auf die Gegenbewegung des Konkordats von 1855, das den Einfluss der katholischen Kirche auf das Schulwesen erneut stärkte.

Vilibaldas mögliche Ausbildungszeit fiel damit in eine Phase grundlegender Umbrüche: Einerseits waren die Auseinandersetzungen um die Zuständigkeit von Staat und Kirche noch nicht entschieden, andererseits entwickelte sich die Lehrerbildung zunehmend zu einem geregelteren Ausbildungssystem.

Es wäre eine spannende Frage, welche Haltung Vilibalda Miheljak zu diesen Entwicklungen einnahm. Noch interessanter ist die Verbindung zu ihrer späteren Tätigkeit in Cilli: Als junge Frau wurde sie in einer Zeit ausgebildet, in der um die Rolle des Lehrers zwischen Staat und Kirche gerungen wurde. Als erfahrene Lehrerin erlebte sie Jahrzehnte später den Cillier Schulstreit (1895), in dem die Schule erneut zum Schauplatz gesellschaftlicher Konflikte wurde: nun jedoch nicht mehr primär zwischen Kirche und Staat, sondern zunehmend zwischen unterschiedlichen nationalen Vorstellungen und der Frage nach der Unterrichtssprache.
Ob Vilibalda Miheljak diese politischen Auseinandersetzungen bewusst als Teil ihres Berufslebens wahrnahm oder sich ihnen entzog, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Ihre Biografie zeigt jedoch, wie eng der Lehrerinnenberuf im späten 19. Jahrhundert mit den großen gesellschaftlichen Fragen ihrer Zeit verbunden war.

Ein neuer Aspekt der Zeit vor 1869: Vilibaldas Chance

Mit der Ausweitung der Schulpflicht und der zunehmenden Professionalisierung des Schulwesens stieg der Bedarf an Lehrkräften. Gleichzeitig begann sich der bisher überwiegend männlich geprägte Lehrerberuf für Frauen zu öffnen. Frauen wurden zunehmend als Lehrerinnen eingesetzt, zunächst häufig in Mädchenschulen und später auch in anderen Bereichen des Volksschulwesens.

Die Regelungen für Lehrerinnen waren jedoch stark von den gesellschaftlichen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts geprägt. Frauen erhielten zwar Zugang zu einem neuen Bildungs- und Berufsfeld, gleichzeitig unterlag ihre berufliche Tätigkeit besonderen Einschränkungen.
Eine besonders bekannte Sonderregelung war das sogenannte Lehrerinnenzölibat.

Das Lehrerinnenzölibat: eine Sonderregelung für Frauen im Schuldienst

Lehrerinnen mussten bei einer Heirat häufig aus dem Schuldienst ausscheiden oder verloren ihre Anstellung. Hintergrund war die gesellschaftliche Vorstellung, dass eine verheiratete Frau in erster Linie für Haushalt und Familie zuständig sei und durch ihren Ehemann versorgt werde.
Das Lehrerinnenzölibat war daher nicht nur eine schulrechtliche Regelung, sondern Ausdruck eines bestimmten Frauenbildes des 19. Jahrhunderts. Frauen erhielten zwar Zugang zu einem neuen Beruf, doch ihre berufliche Selbstständigkeit blieb eingeschränkt. Der Staat förderte den Einsatz von Lehrerinnen, insbesondere im Bereich der Mädchenbildung, verband dies aber mit Erwartungen an ihre Lebensführung.
Für Lehrerinnen bedeutete dies eine besondere Lebensentscheidung: Der Beruf konnte wirtschaftliche Unabhängigkeit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, stand aber häufig im Gegensatz zur damals erwarteten Rolle als Ehefrau und Mutter.

Nachklapp: Das Reichsvolksschulgesetz von 1869

Mit dem Reichsvolksschulgesetz von 1869 erhielt das österreichische Volksschulwesen seine bis weit ins 20. Jahrhundert prägende Grundstruktur. Die allgemeine Schulpflicht wurde auf acht Jahre festgelegt, der staatliche Einfluss auf das Schulwesen gestärkt und die Lehrerbildung neu geordnet. Für Lehrerinnen und Lehrer entstanden längere und systematischere Ausbildungswege. Zugleich öffnete sich der Lehrerberuf schrittweise auch für Frauen. Allerdings weiterhin unter besonderen rechtlichen und gesellschaftlichen Einschränkungen, etwa durch das Lehrerinnenzölibat (1919 aufgehoben).

Mutter und Tochter: eine Generationenlinie

Entwicklung der Mädchenbildung und der Frauenberufstätigkeit vor allem im 19. Jahrhundert

  • Maria Theresias Schulreformen (1774) → Beginn der staatlichen Ordnung des Schulwesens
  • 1848/1855 → Spannungsfeld zwischen Staat, Kirche und Lehrerstand
  • 1869 → Reichsvolksschulgesetz und weiterer Schritt zur Professionalisierung des Lehrerberufs
  • Vilibalda Miheljak → eine Generation von Frauen zwischen traditioneller Mädchenbildung und modernem Berufsleben
  • 1895 Cilli → Schule wird erneut zum Austragungsort gesellschaftlicher und nationaler Konflikte
  • Alma Karlin → Kind dieser mehrsprachigen, politisierten Schulwelt; selbständig arbeitende Sprachlehrerin und Schriftstellerin.

Die Lebenswege von Mutter und Tochter zeigen damit zwei Seiten derselben Entwicklung: Während Vilibalda Miheljak als Lehrerin vor Ort Teil einer Generation von Frauen war, die sich einen neuen Bildungs- und Berufsweg erschloss, nutzte Alma Karlin die Möglichkeiten dieser veränderten Bildungswelt für einen eigenen europäischen Lebensweg.

Lehrerinnen im Habsburgerreich: Ein neuer Frauenberuf I

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Dieser Artikel ist Teil der Reihe Alma M. Karlin in europäischer Perspektive

Jeder Artikel geht einer Frage nach.
Gemeinsam erschließen sie Alma M. Karlin, ihre Lebenswelt und ihre Nachwirkung bis heute.

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🔍 Weiterführende Links und Originalquellen „Lehrerinnen Habsburgerreich II“

Die grundlegenden Quellen zur Entwicklung des österreichischen Schulwesens (1774–1870), einschließlich der Allgemeinen Schulordnung von 1774, der Politischen Verfassung der deutschen Schulen (1805) sowie des Reichsvolksschulgesetzes von 1869, finden sich bereits im Artikel „Lehrerinnen Habsburgerreich I“. Die folgenden Links ergänzen insbesondere die Themen Lehrerinnen, Professionalisierung des Lehrerberufs und Berufsrecht.

Sekundärliteratur
  • Anton Adalbert Klein (1969): Das niedere Schulwesen der Steiermark von den ersten Anfängen bis zur Schulgesetzgebung 1962 Historischer Verein für Steiermark (Digitalisat)
    Grundlegende Darstellung zur Entwicklung des Schulwesens und der Lehrerbildung in der Steiermark.
  • Mineke van Essen / Rebecca Rogers: Zur Geschichte der Lehrerinnen: Historiographische Herausforderungen und internationale Perspektiven peDOCS
    Überblick über die Entwicklung des Lehrerinnenberufs im internationalen Vergleich.
  • Caroline Sölls: Das Dienstrecht der Volksschullehrer in der Steiermark vom Reichsvolksschulgesetz 1869 bis zum Ende der Monarchie 1918 Universität Graz
    Zur rechtlichen Stellung von Lehrerinnen und Lehrern sowie zu den Folgen des Reichsvolksschulgesetzes.
Weiterführende Quellen
Denkmäler für Frauen