Lehrerin in Cilli/Celje: Willibalde/Vilibalda Miheljak
Alma M. Karlins Mutter unterrichtete nachweislich rund 36 Jahre lang (1870 – 1906) das Fach Deutsch an der Deutschen Mädchenschule in Cilli/Celje. Familiensprache der Familie Miheljak-Karlin war ebenfalls durchgängig Deutsch.
In einem Artikel der wissenschaftlichen Arbeit „Sprache und Stil im Werk von Alma M. Karlin“, hrsg. von Horst Ehrhardt und Vida Jesenšek, 2023, zitiert Vida Jesenšek aus Almas Buch „Ein Mensch wird“ das folgende Urteil über ihre Mutter „Als Lehrerin war sie unübertrefflich – nachsichtig, gütig, den richtigen Ton treffend und stets darauf achtend, daß sich die Kleinen nicht erkälteten, nicht übermüdeten, dass Arbeit und Spiel abwechselten.“
Es folgt die Aussage über sich: „Obwohl ich – wie alle anderen Menschen – auch einmal klein war, war ich im eigentlichsten und besten Sinne doch nie Kind, und darin mag der Grund liegen, dem unser Nichtverstehen entsprang.“ (Zitat nach Beleg 9)
Mit der Bezeichnung „Deutsche Mädchenschule“ war damals übrigens die Unterrichtssprache gemeint, nicht zwangsläufig die nationale oder ethnische Zugehörigkeit der Schülerinnen oder Lehrkräfte.
Die Bezeichnung „deutsche Schule“ ist deutlich älter als die Nationalbewegungen des 19. Jahrhunderts. Bereits im Mittelalter unterschied man zwischen den Lateinschulen, die auf Universität und geistliche Laufbahnen vorbereiteten, und den „deutschen Schulen“, in denen in der Volkssprache unterrichtet wurde. Der Begriff war somit ursprünglich eine Gattungsbezeichnung für die Unterrichtssprache und nicht Ausdruck einer nationalen Zuordnung. Erst im 19. Jahrhundert erhielt die Sprache im Zuge der nationalen Bewegungen zunehmend auch eine politische Bedeutung.
Höhere Mädchenschulen waren meist deutschsprachig und damit für viele slowenischsprachige Mädchen nur eingeschränkt erreichbar.
Alma Karlin war durch ihre deutschsprachige Familie und Schulbildung priveligiert. Anders als ihre Mutter spezialisierte sie sich aber nicht auf den Deutschunterricht, sondern legte staatliche Lehramtsprüfungen für Französisch und Englisch ab.
→ Zwischen Sprache und Nation: Identitäten in der Habsburgermonarchie
→ Die Entwicklung der Schulbildung in Cilli/Celje 1770–1918
→ Cillier Schulstreit 1895
„Verein der Lehrerinnen und Erzieherinnen in Österreich“
Gründung 11.11.1870, Auflösung 1938
Für Lehrerinnen gewann der 1870 gegründete „Verein der Lehrerinnen und Erzieherinnen in Österreich“ große Bedeutung. Er setzte sich für die Professionalisierung des Berufs, die Gleichstellung mit männlichen Kollegen, bessere Dienstrechte und die Abschaffung des Lehrerinnenzölibats ein.
Ein eigenständiger steirischer Lehrerinnenverband konnte bislang nicht nachgewiesen werden. Aber natürlich profitierten auch Lehrerinnen in der Steiermark als Teil der Habsburgermonarchie von den Forderungen des Gesamtverbands, weil sie reichsweit diskutiert und auf Landesebene aufgegriffen wurden.
Das sogenannte. „Lehrerinnenzölibat“ wurde je nach Kronland unterschiedlich früh als Praxis oder Recht verfestigt. Es bedeutete in vielen Regionen, dass Lehrerinnen nach einer Eheschließung ihre Stelle verloren oder nicht weiter ausüben durften. Als formelles Verbot setzte es sich vor allem im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert durch.
Vilibalda Miheljak hatte offensichtlich Glück. In der Steiermark war die Heiratsklausel zwischen 1874 und 1899 ausgesetzt. Danach wurde das „Lehrerinnenzölibat“ wieder eingeführt und erst mit den Reformen nach dem Ersten Weltkrieg 1919 abgeschafft.
Ausbildung Lehrerinnen
Alma M. Karlin war 17 und 18 Jahre als sie ihre Lehramtsberechtigungen für die Sprachen Französisch und Englisch erhielt.
Sie erhielt in Celje privaten Unterricht in Französisch und Englisch. 1907 bestand sie in Görz die staatliche Prüfung für Französisch, 1908 folgte die entsprechende Prüfung in Englisch [Görz: damals K. und K.-Monarchie, heute Gorica, Italien]. Der Besuch einer Lehrerinnenbildungsanstalt ist nach dem derzeitigen Forschungsstand nicht belegt. Da sie, im Gegensatz zu ihrer Mutter, nie als Lehrerin an einer städtischen oder staatlichen Schule arbeitete, war diese ziemlich sicher auch nicht nötig.
Für Vilibalda galten andere Anforderungen:
Vilibalda war Lehrerin an der deutschen Mädchenschule in Cilli/Celje.
Für Frauen ihres Jahrgangs befand sich die Ausbildungssituation gerade im Übergang. Während nach den Reformen von 1869 Lehrerinnenbildungsanstalten zunehmend den Ausbildungsweg bestimmten, waren für die Generation Vilibaldas auch andere Wege über Vorbereitung und Lehrbefähigungsprüfungen möglich.
Willibalde/Vilibalda (geb. 1844) gehört genau zu der Übergangsgeneration:
- geboren vor den großen Reformen,
- Ausbildung wahrscheinlich in den 1860er Jahren,
- Dienstbeginn 1870.
Wie wurde eine Frau wie Vilibalda Miheljak Lehrerin, bevor der Beruf durch staatliche Lehrerinnenbildungsanstalten geregelt wurde?
→ Lehrerinnen im Habsburgerreich: Ein neuer Frauenberuf II
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→ Dieser Artikel ist Teil der Reihe Alma M. Karlin in europäischer Perspektive
Jeder Artikel geht einer Frage nach.
Gemeinsam erschließen sie Alma M. Karlin, ihre Lebenswelt und ihre Nachwirkung bis heute.
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🔍 Weiterführende Links und Originalquellen „Lehrerinnen Habsburgerreich I“
Sekundärliteratur- GeschichteWiki Wien – Lehrerbildung
- Austria-Forum – Reichsvolksschulgesetz 1869
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Horst Ehrhardt; Vida Jesenšek (Hrsg.) (2023):
Sprache und Stil im Werk von Alma M. Karlin –
OAPEN Library (Open Access)
Enthält u. a. Beiträge zur Lehrerinnenausbildung, zur Bildungsbiografie Vilibalda Miheljaks sowie zum historischen Bildungsumfeld Alma M. Karlins. - Anton Adalbert Klein (1969): Das niedere Schulwesen der Steiermark von den ersten Anfängen bis zur Schulgesetzgebung 1962 – Historischer Verein Steiermark
-
Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen (1774)
Grundlegende Schulordnung Maria Theresias; Ausgangspunkt der staatlichen Volksschulentwicklung. -
Politische Verfassung der deutschen Schulen in den k.k. deutschen Erbstaaten (1805/1806)
Neuordnung des österreichischen Volksschulwesens unter Franz II./I. - Gesetz über das Verhältnis der Schule zur Kirche (RGBl. Nr. 48/1868)
- Reichsvolksschulgesetz (RGBl. Nr. 62/1869)
- Übergangsbestimmungen zum Reichsvolksschulgesetz (RGBl. Nr. 130/1869)
- Schul- und Unterrichtsordnung für die allgemeinen Volksschulen (RGBl. Nr. 105/1870)
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Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogtum Steiermark (1864–1918)
Historisches Inhaltsverzeichnis der Landesgesetz- und Verordnungsblätter für das Herzogtum Steiermark mit direktem Zugriff auf die einzelnen Jahrgänge.
Hinweis: Die Quellen dieses Widgets konzentrieren sich auf die Entwicklung des Schulwesens und die gesetzlichen Grundlagen. Ergänzende Literatur zur Lehrerbildung, zu Lehrerinnen sowie zum Lehrerinnenzölibat findet sich im Widget des zweiten Artikels „Lehrerinnen Habsburgerreich II“.

