Gräfin Jutta von Henneberg

um 1298/1300, Brandenburg – 1. Februar 1353, Coburg
Gräfin, Landesherrin, Stadrechtgeberin

Im Stadtraum

Stadt Sonneberg: Juttastraße
(Straßenverzeichnis Landkreis Sonneberg – Straßen, Wege, Plätze)

Zur Person

utta wurde um 1298 oder 1300 als Tochter des Markgrafen Hermann III. von Brandenburg und der Anna von Habsburg geboren, einer Tochter König Albrechts I. Ihre Herkunft verband zwei der mächtigsten Adelshäuser des Reiches. 1314 heiratete sie ihren Vetter Heinrich VIII. von Henneberg-Schleusingen – die päpstliche Dispensation für diese Verwandtenehe ließ bis 1319 auf sich warten. Als Mitgift brachte sie die sogenannte „Neue Herrschaft“ mit: die Pflege Coburg und die Herrschaft Schmalkalden, die einst ihrer gleichnamigen Großmutter gehört hatten.

Nach dem Tod ihres Mannes 1347 regierte Jutta als Eigentümerin dieser Gebiete weiter. Ihr Schwager Johann I. forderte das gesamte Erbe nach Agnatenrecht – sie setzte sich durch. 1350 wurde sie von Kaiser Karl IV. persönlich damit belehnt. In einer Zeit, in der Herrschaft über Söhne weitergegeben wurde, ist das keine Selbstverständlichkeit.

Söhne hatte Jutta keine. Ihre vier Töchter erbten die aufgeteilten Besitzungen: Elisabeth heiratete den Grafen von Württemberg, Katharina den Markgrafen Friedrich den Strengen von Meißen, Sophie den Burggrafen Albrecht den Schönen von Nürnberg. Anna wurde Äbtissin im Zisterzienserinnenkloster Sonnefeld und führte es zu unerwarteter Blüte. Die „Neue Herrschaft“ zerfiel durch diese Erbteilung dauerhaft.

Am 5. Januar 1349 verlieh Jutta dem „Städtlein Röthen unter der Burg Sonneberg“ die Stadtrechte, wie sie die Nachbarstadt Neustadt bereits besaß. Die Originalurkunde ist nicht erhalten, nur spätere Abschriften. Das Ausstellungsdatum – der „Oberste Abend“, also der Vorabend des Dreikönigstags – ist durch den Text der Abschrift gesichert. Dass Jutta dieses Recht ausstellte, inmitten von Pest, Klimakrise und Finanznot der Grafschaft, macht die Urkunde zu einem bemerkenswerten Regierungsakt.

Erinnerung und Einordnung

→ Blogbeitrag 25. Februar 2024
Gräfin Jutta von Henneberg

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