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MARIA MAGDALENA HEERDEEGEN

Margaretha Heerdeegens Tochter
MARIA MAGDALENA HEERDEEGEN

Bayern ist seit 1806 Bayerisches Königreich.
Maria Magdalena macht ihr Ausbildung im Ausland auf der Großherzoglichen Württembergischen Hebammen-Schule.

1810 wird Maria Magdalena Heerdegen von der Stadt Fürth als Hebamme angestellt.

Sie hat ebenfalls wie ihre Eltern medizinisches Interesse. Auch sie lässt sich zur Hebamme ausbilden.

Aber sie wählt eine qualitativ bessere Ausbildung (mit Qualifikation für Risikoschwangerschaften) – im Ausland:

In der Großherzoglichen Württembergischen Hebammen-Schule.

Für ihre hervorragenden Prüfungsergebnisse bekommt sie nur deshalb keinen Preis, weil sie Ausländerin aus dem (seit 1806) königlichen Bayern ist.

Die Stadt Fürth erkennt das ausländische Zeugnis an.
Sie stellt 1810 Maria Magdalena mit dem hier üblichen Amtseid an – nicht ohne den Zusatz
„sich mit dem festgelegten Lohn zu begnügen“,
keine Aufschläge auf Extraleistungen zu verlangen
und arme Frauen möglichst unentgeltlich zu behandeln.

B. Ohm „Geschichte der Frauen in Fürth“, Geschichtsverein Fürth (Bay.), 2021

Zeichnung: 1864 Lehrbuch der Geburtshilfe für Hebammen (Tab.10/1)

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MARGARETHA HEERDEEGEN

MARGARETHA HEERDEEGEN

1800: Zeit, in der Napoleon Bonaparte Europa erobert. Fürth gehört zu Preußen.

1802 wird Margaretha Heerdegen von der Stadt Fürth als Hebamme angestellt.

Margaretha ist die Ehefrau des (nicht-akademischen) Baders und „Spithal Chirurgs“ Heerdegen.

So ist es nicht überraschend, dass sie Hebamme werden will.

Sie hospitiert erst bei einer Fürther Hebamme, um „praktische Verrichtungen“ zu üben.

1800 beginnt sie einen Hebammenkurs in Ansbach. Ausbildungsordnung ist die „Brandenburgische Hebammenordnung“.

1802 legt sie eine sehr gute theoretische und praktische Prüfung ab.

1802 wird sie von der Stadt Fürth als Hebamme angestellt – mit der Aufforderung, sich stetig weiter zu bilden und bei Problemen einen Arzt einzubinden.

B. Ohm „Geschichte der Frauen in Fürth“, Geschichtsverein Fürth (Bay.), 2021

Zeichnung: 1864 Lehrbuch der Geburtshilfe für Hebammen (Tab.10/1)

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EUPHROSINA HARTMANN

bekam 1772 ihre Hebammen-Stelle bei der Stadt Fürth. Sie sollte gleichzeitig Lehrhebamme sein.

Fürth wurde nach dem Wiederaufbau der – durch den 30-jährigen Krieg – völlig zerstörten Stadt wohlhabend:

durch eine liberale Bevölkerungsansiedlung mit jüdischen Kaufleuten und reformierten Gewerbetreibenden;
durch stark wachsende Industrialisierung;
durch die Anbindung 1860 an das staatliche Eisenbahnnetz.

Kehrseite:
ein großes Proletariat,
Frauen und (ledige) Mütter am Ende der Armutskette,
miserable Wohnverhältnisse.

Keine sprudelnde Geldquelle für die Hebammen!

Euphrosina Hartmann wurde 1772 bei der Gemeinde Fürth angestellt. Sie sollte gleichzeitig Lehrhebamme sein.
Ihre Prüfungszeugnisse waren hervorragend. Sie galt als „geschickte Person“ für den Hebammenberuf.

Kurze Zeit später beschwert sie sich bei der Stadt, dass sie die ihr zugesagte Bezahlung nicht bekam, sondern nur freie Wohnung und Brennholz. Sie fordert nun ein festes Gehalt.

Sie beschreibt dem Rat, dass sie extrem vielen armen Frauen beistehen muss(te), die schon nicht die Taufgebühren bezahlen können, geschweige denn ihren Lohn.

Sie beschreibt, wie schwer ihre Arbeit ist, mit wie viel Leid sie umgehen muss durch die (tödlichen) Risiken für Mutter und Kind.

Nicht umsonst wird in der Hebammenordnung offiziell verlangt, während der Geburt „fleißig“ zu beten.

Sie legt sogar eine Liste vor mit allen Frauen, die sie kostenlos behandelt hat.

Es nützt alles nichts! Der Stadtrat lehnt rigoros diese Bitte ab.

Sie solle sich den Lohn von den Vermögenden holen und die Armen aus christlicher Liebe und Barmherzigkeit weiterhin kostenlos behandeln.

Andere Hebammen dieser Zeit hatten ein ähnliches Problem!

********

Diese Geschichte bekommt noch zusätzlich Sprengkraft durch eine Info, die ich bei fürthwiki für das Jahr 1772 fand.
Dort wird aus einer Chronik Folgendes zitiert:

„Wegen der großen Hungersnot und der Fleckfieber-Epidemie reicht der Kirchhof für die Bestattung der vielen Leichen nicht mehr aus.

„Man war bereits gezwungen, in einem Grab fünf Särge aufeiander zu stellen.“ …

Ende November 1772 entspannt sich die Situation und „Teuerung und Krankheiten nehmen endlich ab“.

B. Ohm „Geschichte der Frauen in Fürth“, Geschichtsverein Fürth/Bay., 2021

Zeichnung aus: Lehrbuch der Hebammenkunst, 1874

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Brandenburgische Hebammenordnung III

Eine Hebamme soll/muss bei Geburten:
– Tag und Nacht bereit sein, ohne Murren zu Gebärenden zu gehen. Auch wenn (junge) Kolleginnen um Hilfe bitten – dabei erkannte Fehler im Vier-Augen-Gespräch klären, nicht öffentlich anklagen.
– einer Geburt jeder anderen (privaten) Arbeit Vorrang geben
– mit den gebärenden Frauen geduldig, gewissenhaft, bescheiden und sanftmütig umgehen
– bei Ankunft prüfen, ob die Geburt überhaupt beginnt oder andere Schwangerschaftsprobleme vorliegen.
– sie darf keine Geburt forcieren oder gar erzwingen.
– mit den Frauen „fleißig beten“ und um Gottes Beistand für eine gut verlaufende Geburt bitten
– bei Komplikationen während oder nach der Geburt zwingend einen Arzt und evtl. Pfarrer rufen

Eine Hebamme soll/muss
– sich nach geglückter Geburt um Mutter und Kind so lange kümmern bis Folge-Komplikationen ausgeschlossen sind:
Nabelschnur professionell durchtrennen;
das Kind untersuchen, ob es gesund ist oder Hilfe braucht;
nach der Geburt der Frau so lange zu Hilfe sein bis sie sicher ist,
dass keine Nachblutungen oder Ohnmachten zu erwarten sind.
– bei Gefahr des Kindstodes für Nottaufen einen Pfarrer holen,
bei Zeitnot selbst taufen und hinterher beim Pfarrer anmelden
– Eltern von lebendgeborenen Kindern drängen, ihre Kinder sofort
zur Taufe anzumelden.
Bei Weigerung der Eltern muss sie diese anzeigen.
– uneheliche Kinder bei der Obrigkeit melden, ebenfalls „Missgeburten“
(also Kinder mit Behinderung)

Umgang mit Kolleginnen:
Sie soll sich mit den ortsansässigen Hebammen vertragen, friedlich und freundlich mit ihnen leben, kollegial zusammenarbeiten:
– diese z.B. um Vertretung bitten, wenn sie selbst gerade eine Geburt begleitet und eine zweite Geburt nicht annehmen kann –  statt ihre „Lehr-Tochter“ zu schicken
– nicht mit ihnen streiten
– ihnen nicht durch üble Nachrede deren (mögliche) Kundinnen abspenstig machen
– nicht neidisch und missgünstig sein
– in der Zusammenarbeit deshalb alles unterlassen und keine Informationen vorenthalten, was diesen oder den Gebärenden schadet

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Brandenburgische Hebammenordnung II

Der Hebammen-Beruf war im 18. Jahrhundert ein Lehrberuf mit Abschluss-Examen vor einem Arzt. Vorgeschriebene Ausbildung:
insgesamt 4 Jahre mit Praxis bei einem Chirurgen und einer „geschworenen“ Hebamme, Theorie bei einem Arzt.

Im (brandenburg-)ansbachisch regierten Teil Fürths galt die „Brandenburgische Hebammenordnung“ vom 29.04.1743 mit 43 Artikeln.

Diese Ordnung ist erstaunlich detailliert, was Umgangsformen angeht.
– Durchgängig Warnung vor (auch göttlichen) Strafen.
– Amtliche Kontrolle der Hebammen durch: Pfarrer, Arzt und Gemeindevertreter.
– Jährlicher Schwur auf diese Ordnung nach je neuerlichem Vorlesen.

Eine Hebamme soll/muss:
– mittleren Alters sein
– verheiratet (gewesen) sein und auch selbst schon ein Kind geboren haben
– gesund sein mit gesunden Gliedmaßen – kein (durch Krankheiten) entstelltes Gesicht haben
– überzeugte und vorbildliche Christin sein
– gute fachliche Kenntnisse haben, auch für Geburten mit Komplikationen
und dafür schon bei solchen assistiert haben
– bei Alltagsarbeiten darauf achten, dass sie „keine grobe, harte und ungeschickte schwere Hände bekomme“
– muss Tag und Nacht am Wohnort erreichbar sein.
Ausnahmen nur mit Erlaubnis „der Obrigkeit“

Eine Hebamme darf
– nur praktizieren nach Examen und Anstellung bei der Gemeinde
– keine Bezahlung während der Geburt oder von Mittellosen fordern
– keine okkulten Praktiken ausüben. Dafür auch keine Nachgeburten verkaufen
– keine Hausmittelchen bei Komplikationen verwenden oder verkaufen.
Nur der Arzt darf Arznei verschreiben.
– nicht abtreiben

Bezahlung:
Art. 38: Damit sie auch bei ihrem mühsamen Dienst besser auskommen können, so soll ihnen „eine ehrliche und gewisse Besoldung an Geld, Korn und Holz, jährlich gnädigst gereichet werden“.

Aber Aufgabe der Hebamme:
Sie sollte reichen Frauen jeweils eine so hohe Rechnung stellen, dass es für ihre Lebenshaltung reichte und sie armen Frauen kostenlos beistehen konnte.

Offensichtlich funktionierte dieses Besoldungs-Prinzip aber nicht gut! (siehe folgende Biografien)

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„Brandenburgische Hebammenordnung“ I

Der Hebammen-Beruf war im 18. Jahrhundert ein 4-jähriger Lehrberuf mit Abschluss-Examen.

Für den (brandenburgisch-)ansbachisch regierten Teil Fürths galt die „Brandenburgische Hebammenordnung“ vom 29.04.1743 mit 43 Artikeln.

Titel: „Verneuerte und vermehrte Brandenburgische Hebammen-Ordnung, des Fürstenthums Burggraffthums Nürnberg unterhalb Gebürgs“
Ort: Onolzbach; Verlag: Messerer; Erscheinungsjahr: 1743; Umfang: 41 S., [2] Bl.
[download über die „Bayerische Staatsbibliothek“ (BSB)]

Foto 1: Brandenburgische Hebammenordnung von 1743

Foto2: „Hebammen-Schul oder gründlicher Unterricht. Wie eine Hebamme gegen schwangere, kreistende und entbundene Weiber und deren Kinderlein, so wohl bey natürlichen und unnatürlichen Geburten, sich zu verhalten nebenst einem nützlichen Weiber- und Kinder-Pfleg-Büchlein. Und einer treuen Anführung, wie den meisten Kinder-Kranckheiten zu begegnen. Coburg 1715“

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Dr. Eva Ahnert-Rohlfs (2)

Was hat eine St.-Lorenz-Kirche in einer Reihe über Astronominnen zu suchen? (hier: die Nürnberger St. Lorenz-Kirche – Baubeginn um 1250)?

St. Lorenz ist die deutsche Namensform für den Hl. Laurentius von Rom († 10. August 258). Laurentius erfuhr den Märtyrertod, weil er dem römischen Kaiser Valerian, der sich den Sozialfonds der Gemeinde einverleiben wollte, eine Schar von Kranken, Alten, Bettlern usw. als den „wahren Kirchenschatz“ präsentierte.
Jährlich am 10. bzw. 11. August feiern Christen den Laurentiustag, den Namenstag des Laurentius.

Dr. Eva Ahnert-Rohlfs wurde am 11. August 1912 geboren, also am Laurentiustag.

Eines ihrer Forschungsgebiete war die „Zur Struktur der Entstehung des Perseidenstroms“.
Die „Perseiden“ (volkstümlich „Laurentiustränen“, „Tränen des Laurentius“) sind ein jährlich in der ersten Augusthälfte wiederkehrender Meteorstrom, der in den Tagen um den 12. August ein deutliches Maximum an Sternschnuppen aufweist. (wikipedia)

Dass sich Dr. Ahnert-Rohlfs intensiv mit den Perseiden beschäftigte, ist natürlich keine Überraschung, denn die Meteor-Forschung war damals an der Sternwarte Sonneberg Forschungsschwerpunkt. Aber auch, wenn wir es nicht wissen: warum nicht glauben, dass dieses zufällige Zusammentreffen von ihrem Geburtstag mit dem Laurentiustag mit der volkstümlichen Benennung der Perseiden ihr für ihre Forschung eine zusätzliche Motivation und Freude war?

Die Nürnberger haben ihren Wunschring am Schönen Brunnen am Hauptmarkt.
Sie dagegen brauchen nur die Augen zu schließen und sich etwas zu wünschen, wenn Sie Sternschnuppen entdecken. Ihr Wunsch geht selbstverständlich in Erfüllung!
Oder vielleicht noch besser:
Sie gehen zu dem Platz, an dem die Sternschnuppen zu Boden fallen. Sie finden dort einen Schatz! (Beweis: das Märchen vom Sterntaler)

siehe weiteren blog: Februar/März 2024

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Dr. Eva Ahnert-Rohlfs

Die grüne Leuchtspur eines Perseiden-Meteors aus dem Jahr 2012

Die Astrophysikerin und Astronomin
Dr. Eva Ahnert-Rohlfs (11.08.1912 – 09.03.1954)

ist in Coburg geboren. Nach dem Studium (mit Unterbrechung wegen des Krieges) ging sie 1945 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an die Sternwarte im benachbarten Sonneberg. Sie promovierte bei ihrem Chef Cuno Hoffmeister in Astrophysik. Ihr Mann, der Astronom Paul Oswald Ahnert, arbeitete ebenfalls dort. Ihre Ehe dauerte leider nur zwei Jahre. Sie starb durch Komplikationen bei der Geburt ihres ersten Kindes.

Sie veröffentlichte ihre Forschungsergebnisse in den Mitteilungen der Sternwarte Sonneberg:

  • Zur Struktur der Entstehung des Perseidenstroms. Veröffentlichung der Sternwarte Sonneberg. Bd 2. Akademie-Verlag, Berlin 1952, S. 5–38.
  • Strahlungsdruck, Poynting-Robertson-Effekt und interstellare Materie. In: Mitteilungen der Sternwarte Sonneberg. 29, Nr. 3/4, 1953, S. 39–45.
  • Vorläufige Mitteilung über Versuche zum Nachweis von Meteoritischem Staub. Mitteilung der Sternwarte Sonneberg 45, 1954

Ab 1940 bis zur deutschen Teilung arbeitete sie zusammen mit ihrem Mann am in Stuttgart herausgegebenen astronomischen Kalender „Das Himmelsjahr“ mit.

Ab 1949 gaben Beide den jährlichen „Kalender für Sternenfreunde“ heraus, den Paul Ahnert auch nach dem Tod seiner Frau bis 1984 fortführte.

Foto: Von Jörg Ölsner – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=20702809

siehe weiteren blog: Februar/März 2024

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Clara Schumann, geb. Wieck

Clara Wieck 1828, im Jahr ihres ersten Auftritts als Pianistin, Elfenbeinminiatur (Ausschnitt)

13.09.1819 – 20.05.1896

Ihr Vater bildete sie systematisch zur Pianistin aus. Sie erhielt insgesamt eine breite musikalische Ausbildung, lernte Englisch und Französisch.

Ihr Spiel, ihre Improvisationen und eigene Kompositionen machten sie bald bekannt. Schon mit 9 Jahren begann sie im Gewandhaus Leipzig ihre öffentliche Konzerttätigkeit.

Gegen den Widerstand ihres Vaters, der um ihre Karriere fürchtete, heiratete sie Robert Schumann. Sie bekam 8 Kinder. Sie konnte trotzdem ihre Konzertreisen mit eigenem Programm fortführen. Sie hatte zahlreiche KlavierschülerInnen, unterrichtete zeitweise auch an den Konservatorien Leipzig und Frankfurt/M.

Das Ehepaar arbeitete an gemeinsamen Musik-Projekten. Robert schätzte Claras Können und Expertise und erkannte es (leider nicht neidlos!) an.
Clara spielte Roberts Werke, kümmerte sich um Anerkennung und Verbreitung seiner Werke.

Als Robert erkrankte (und 1856 starb), gab sie das Komponieren auf. Sie musste mit ihren Konzerten den Lebensunterhalt für ihre Familie (einschließlich der Klinikkosten für Robert) verdienen. Daneben war sie als Nachlassverwalterin ihres Mannes eingespannt, veröffentlichte u.a. seine sämtlichen Werke, seine Jugendbriefe. Interessanterweise vernichtete sie im Gegensatz dazu ihre persönliche Korrespondenz fast vollständig.

Bei diesem Lebenswerk hätte sie es verdient, als eigenständige Künstlerin genannt und geehrt zu werden – ohne die „ewigen Zusätze“: Tochter von … und Ehefrau von …

Clara Schumann, geb. Wieck

Straßen in vielen Städten, z.B. in Landkreis Bayreuth, Erlangen, Erlangen-Höchstadt, Hof, Neumarkt Opf., Regensburg, Schwandorf, Speichersdorf; Leipzig, Gedenktafeln, Vereine … erinnern an sie.
Eine Kuriosität: der Gipsabguss der rechten Hand von Clara Schumann von 1875 (Altes Rathaus, Leipzig)
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Emilie Mayer

zu Hof – Straßen, Wege, Plätze u.ä. mit Frauennamen
14.05.1812 – 04.10.1883

„Sie war Zeitgenossin von J. Brahms, F. Liszt, F. Chopin, R. Wagner. … Sie war die erste deutsche Berufskomponistin und füllte im 19. Jahrhundert Konzertsäle in Berlin und Europa. Selbst das Königspaar besuchte die Aufführung von Emile Mayers Werken – Musikkritiker rätselten hingegen, wie ausgerechnet eine Frau so schöne Musik schaffen konnte.“ So führt „Jasmin“ ihren podcast über Emilie Mayer ein. (herstorypod.de)

Schon mit sechs Jahren begann E. Mayer zu komponieren. Ein großes Erbe ihres Vaters machte es ihr möglich, ihr ganzes Leben der Musik zu widmen. Im Gegensatz z. B. zu Fanny Hensel halfen ihr auch ihre Brüder bei ihrem Kampf, ihre Kompositionen öffentlich bekannt zu machen, öffentlich zu spielen und zu drucken – obwohl auch sie selbstbewusst und „unerhört“ für Frauen „unschickliche Musik“ schrieb. Man nannte sie auch „der weibliche Beethoven“.

Nach Studien in Stettin und bei Carl Loewe führte sie in Berlin einen bekannten Musiksalon. Sie wurde Vizechefin der Berliner Opernakademie und Ehrenmitglied der Philharmonischen Gesellschaft in München.

Warum sie wohl schon eine Generation später vergessen war? Lag es daran, dass sie nicht unterrichtete?

Anlässlich ihres 200. Geburtstags erinnerte man sich wieder an sie.

2020 benannte die Stadt Hof/Oberfranken eine Straße nach ihr.

Die Crew des Films „Komponistinnen“ entdeckte durch ihre Recherchen (zusammen mit dem Historiker Jörg Kuhn) ihr verschollen geglaubtes Grab auf dem Berliner Dreifaltigkeitsfriedhof. Der Berliner Senat entschied 2021, dass es künftig ein Ehrengrab sein soll.

In den Mediatheken finden sich ebenfalls Informationen und Beispiele ihrer Werke (und natürlich auch anderer Komponistinnen).

weiterführende Links:

interne Links: