Lehrerin im Habsburgerreich II: Alma M. Karlin

Die Artikelreihe: Alma M. Karlin in europäischer Perspektive

Lehrerin für Englisch und Französisch. Befähigung zum selbständigen Sprachunterricht.

Seiteninhalt
Lehrerin für Englisch und FranzösischDie ältere RechtsgrundlageLinks und Quellen

Almas Weg zur Lehrerin verlief anders als der ihrer Mutter Vilibalda. Vilibalda trat 1870 als Volksschullehrerin in das sich wandelnde Schulwesen des Habsburgerreichs ein, unmittelbar nach der großen Schulreform 1869. Alma erwarb 1907/08 eine fachbezogene Befähigung für Französisch und Englisch. Grundlage ihrer Prüfungen war ein Gesetz, das schon rund 50 Jahre zuvor die wesentlichen Prüfungen und Qualifikationen dafür formuliert hatte.

Lehrerin für Englisch und Französisch

Alma Karlin interessierte sich schon ab dem 11. Lebensjahr intensiv für Fremdsprachen, speziell Französisch. In Cilli erhielt sie deshalb privaten Unterricht in Französisch und Englisch. Mit 17 Jahren legte sie in Görz (heute Gorizia/Gorica, Italien) an der Philosophischen Fakultät ihre erste staatliche Prüfung in Französisch ab, ein Jahr später folgte die Prüfung in Englisch.
Die „Prüfung aus den lebenden Sprachen“ war ein eigener fachbezogener Prüfungsweg. Sie diente dazu, die Befähigung in einer lebenden Sprache nachzuweisen. Die Kamra der Osrednja knjižnica Celje hält ausdrücklich fest, dass diese Prüfungen Alma das selbständige Unterrichten beider Sprachen erlaubten.

Die ältere Rechtsgrundlage

Diese Prüfungsform war bereits 1849/1850 eingerichtet worden. Der Ministerialerlass vom 27. Dezember 1849, veröffentlicht als RGBl. Nr. 15/1850, regelte die an öffentlichen Lehranstalten stattfindenden Prüfungen aus den lebenden Sprachen. Bemerkenswert ist die Formulierung der damaligen Rechtsgrundlage: Die Prüfung sollte ein „glaubwürdiges Zeugniß“ über „Art und Grad der Befähigung des Geprüften“ geben.

Deshalb ist Gabriele Stenzinger-Hillardt ein aufschlussreicher Vergleich. Sie legte die Lehrerinnenprüfung für die französischer Sprache vor 1870 ab, also nach der Erstform des Gesetzes. Später arbeitete sie als Arbeitslehrerin an der k.k. Lehrerinnen-Bildungsanstalt in Wien. Von 1893 bis 1899 war sie Präsidentin des Vereins der Industrielehrerinnen und der Lehrerinnen der französischen Sprache in Österreich.

Für Almas Zeit ist der weitere Ministerialerlass vom 17. März 1899, Z. 1755, M. B. Bl. Nr. 15 wichtig. Eine spätere amtliche Zusammenstellung führt die Regelungen von 1850 und 1899 ausdrücklich zusammen unter der Rubrik „Prüfung aus den lebenden Sprachen an den philosophischen Fakultäten“.
Den Originaltext des Erlasses von 1899 war bislang online nicht auffindbar. Deshalb bleibt für diesen Artikel offen, ob sich die genaue rechtliche Wirkung des Zeugnisses gegenüber der Regelung von 1850 verändert hatte.

Für Alma selbst gilt aber eindeutig: Ihre Prüfungen in Görz machten aus ihren Sprachkenntnissen eine beruflich nutzbare Qualifikation.

Blick in Almas Zukunft: Wenn man den Fakt betrachtet, dass Alma ein „Sprachgenie“ war ,und dass sie mit Sprachunterricht rund 16 Jahre lang ihren Lebensunterhalt finanziert hat, ist es überraschend, dass zumindest online kein Hinweis auftaucht, dass sie nach ihrer Weltreise Sprachunterricht gab. Ein eigenes Forschungsthema …

Lehrerin im Habsburgerreich I: Willibalde/Vilibalda Miheljak
Ein neuer Frauenberuf: Lehrerin in Cilli/Celje

***

Dieser Artikel ist Teil der Reihe Alma M. Karlin in europäischer Perspektive
Alma Maximiliane Karlin: Kurzbiografie der Reiseschriftstellerin, Weltreisende und Grenzgängerin; Sichtbarkeit im Stadtraum

Jeder Artikel geht einer Frage nach.
Gemeinsam erschließen sie Alma M. Karlin, ihre Lebenswelt und ihre Nachwirkung bis heute.

Alma M. Karlin
Familie, Lebenswelten, Wege und Werk
Orte und Regionen
Cilli/Celje
Lebensstationen und Weltreise
Geschichte
Politik, Gesellschaft und Zeitgeschichte
Natur
Landschaften, Pflanzen und Tiere
Kultur
Sprache, Religion, Mythen und Alltag
Selbst weiterforschen
Quellen, Museen und Forschungsstand

Weiterführendes

🔍 Weiterführende Links und Quellen „Alma M. Karlin als Lehrerin“

Alma Karlin

Historische Rechtsgrundlagen

  • Ministerialerlass vom 27. Dezember 1849, kundgemacht als RGBl. Nr. 15/1850 – Prüfung aus den lebenden Sprachen.
  • Ministerialerlass vom 17. März 1899, Z. 1755, M. B. Bl. Nr. 15 – Prüfung aus den lebenden Sprachen.

Vergleich: Gabriele Stenzinger-Hillardt

Verbindung zur Serie „Lehrerin im Habsburgerreich“

Denkmäler für Frauen