Ultraschallbilder von Föten im Mutterleib (erstmals 1965 von Fotojournalist und Wissenschaftsfilmer Lennart Nilsson) bewirkten, nicht nur in Deutschland, eine Aufbruchstimmung rund um die Geburt. Erste „Geburtshäuser“ entstanden, verschiedene Geburtsmöglichkeiten wurden diskutiert und angeboten, Ehemänner bei Geburten erwünscht …
1985 verabschiedete man ein Hebammengesetz für „Hebammen und Entbindungspfleger“, das bis 2020 gültig war – Übergangsfrist bis 2022.
Berufsvoraussetzungen waren: 10-jährige Schulbildung. Danach berufsschulische Ausbildung. Staatlicher Abschluss. – Die Ausbildung umfasste mind. 1.600 Std. Theorie und 3.000 Std. Praxis, insgesamt drei Jahre.
Neues Hebammengesetz 2019: Akademisierung der „Hebammen“ (w, m, d) mit Bachelor-Studium (3,5 – 4 J.). Das Studium: mind. 2.200 Std. Theorie und 2.200 Std. Praxis in Kliniken und im außerklinischen Bereich bei freiberuflichen Hebammen. Es ist ein duales Studium, so dass Studierende eine Studien-Vergütung während des gesamten Studiums von „ihrer“ Klinik erhalten.
Dadurch: Angleichung an die Ausbildung der europäischen Nachbarländer, gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse, möglicher akademischer Austausch.
Zugleich eine Aufwertung des Berufs. Schwangerschaft, Geburt und Nachsorge liegen ausschließlich in der Hand von Hebammen. Ärzte werden nur im Notfall geholt.
Der Aufwertung folgte eine angepasste, sehr starke Verteuerung der Haftpflichtversicherung für Hebammen (freiberuflich kaum stemmbar).
Dass dadurch (kleine) private „Geburtshäuser“ aufgegeben werden müssen passt zum politischen, gesellschaftlichen Willen: der Umbau und die Konzentration der Krankenhäuser zu Kompetenzkliniken. Die Geburtsabteilungen der Kliniken sollen deshalb ebenfalls die bisher privaten Angebote anbieten.
Dass es bei einem so radikalen Ausbildungs- und Berufswechsel in der Umsetzung heftig hakt, war vorauszusehen.
Freiberufliche Hebammen verlieren ihr bisher Aufgebautes ohne gleichwertige Alternative.
Kliniken: Reduzierung von wohnortnahen Kliniken, Personalmangel, fehlender (Stations-)Umbau, sie sind gewinn- statt bedürfnisorientiert, fachfremde Arbeiten sind von Hebammen zu leisten – so die Kritiker*innen.
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