Eine Hebamme soll/muss bei Geburten:
– Tag und Nacht bereit sein, ohne Murren zu Gebärenden zu gehen. Auch wenn (junge) Kolleginnen um Hilfe bitten – dabei erkannte Fehler im Vier-Augen-Gespräch klären, nicht öffentlich anklagen.
– einer Geburt jeder anderen (privaten) Arbeit Vorrang geben
– mit den gebärenden Frauen geduldig, gewissenhaft, bescheiden und sanftmütig umgehen
– bei Ankunft prüfen, ob die Geburt überhaupt beginnt oder andere Schwangerschaftsprobleme vorliegen.
– sie darf keine Geburt forcieren oder gar erzwingen.
– mit den Frauen „fleißig beten“ und um Gottes Beistand für eine gut verlaufende Geburt bitten
– bei Komplikationen während oder nach der Geburt zwingend einen Arzt und evtl. Pfarrer rufen
Eine Hebamme soll/muss
– sich nach geglückter Geburt um Mutter und Kind so lange kümmern bis Folge-Komplikationen ausgeschlossen sind:
Nabelschnur professionell durchtrennen;
das Kind untersuchen, ob es gesund ist oder Hilfe braucht;
nach der Geburt der Frau so lange zu Hilfe sein bis sie sicher ist,
dass keine Nachblutungen oder Ohnmachten zu erwarten sind.
– bei Gefahr des Kindstodes für Nottaufen einen Pfarrer holen,
bei Zeitnot selbst taufen und hinterher beim Pfarrer anmelden
– Eltern von lebendgeborenen Kindern drängen, ihre Kinder sofort
zur Taufe anzumelden.
Bei Weigerung der Eltern muss sie diese anzeigen.
– uneheliche Kinder bei der Obrigkeit melden, ebenfalls „Missgeburten“
(also Kinder mit Behinderung)
Umgang mit Kolleginnen:
Sie soll sich mit den ortsansässigen Hebammen vertragen, friedlich und freundlich mit ihnen leben, kollegial zusammenarbeiten:
– diese z.B. um Vertretung bitten, wenn sie selbst gerade eine Geburt begleitet und eine zweite Geburt nicht annehmen kann – statt ihre „Lehr-Tochter“ zu schicken
– nicht mit ihnen streiten
– ihnen nicht durch üble Nachrede deren (mögliche) Kundinnen abspenstig machen
– nicht neidisch und missgünstig sein
– in der Zusammenarbeit deshalb alles unterlassen und keine Informationen vorenthalten, was diesen oder den Gebärenden schadet