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„Brandenburgische Hebammenordnung“ I

Der Hebammen-Beruf war im 18. Jahrhundert ein 4-jähriger Lehrberuf mit Abschluss-Examen.

Für den (brandenburgisch-)ansbachisch regierten Teil Fürths galt die „Brandenburgische Hebammenordnung“ vom 29.04.1743 mit 43 Artikeln.

Titel: „Verneuerte und vermehrte Brandenburgische Hebammen-Ordnung, des Fürstenthums Burggraffthums Nürnberg unterhalb Gebürgs“
Ort: Onolzbach; Verlag: Messerer; Erscheinungsjahr: 1743; Umfang: 41 S., [2] Bl.
[download über die „Bayerische Staatsbibliothek“ (BSB)]

Foto 1: Brandenburgische Hebammenordnung von 1743

Foto2: „Hebammen-Schul oder gründlicher Unterricht. Wie eine Hebamme gegen schwangere, kreistende und entbundene Weiber und deren Kinderlein, so wohl bey natürlichen und unnatürlichen Geburten, sich zu verhalten nebenst einem nützlichen Weiber- und Kinder-Pfleg-Büchlein. Und einer treuen Anführung, wie den meisten Kinder-Kranckheiten zu begegnen. Coburg 1715“