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Helene Wessel

1898 – 1969

Ihre kaufmännische Ausbildung und ihre mit Diplom abgeschlossene Weiterbildung zur Jugend- und Wohlfahrtspflegerin prägen zusätzlich zu ihren religiösen Überzeugungen (röm.-kath. Zugehörigkeit) zeitlebens ihre politische Arbeit.

1919 Eintritt in die Zentrumspartei.

1928 jüngstes Mitglied des Preußischen Landtags (mit weiteren acht Frauen in ihrer Fraktion)

Verweigert 1933 die Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz, galt als „politisch unzuverlässig“. Berufstätigkeit während der NS-Zeit in katholischen Einrichtungen.

1945 beteiligt an der Neugründung der Zentrumspartei. Ihr Schwerpunkt: Bildungs- und Kulturpolitik.

ab 1946 Hrsg. des Neuen Westfälischen Kuriers (bis 1949 Geschäftsführerin)

Bereits im Februar 1946 Mitglied des Zonenbeirats der britischen Besatzungszone.

1948 Vertreterin des Zentrums im Parlamentarischen Rat. Dort kämpfte sie für ein stark verankertes Elternrecht, eine starke sozialstaatliche Ausrichtung, ein reines Verhältniswahlsystem, die Aufnahme von Volksbegehren und Volksentscheid und mehr Unabhängigkeit der Mandatsträger vom Parteieneinfluss.

„Die ihrer Auffassung nach unzureichende Berücksichtigung christlicher Wertvorstellungen und das Fehlen betont sozialstaatlicher Grundrechte veranlassen sie, das Grundgesetz bei der Schlussabstimmung vom 8. Mai 1949 abzulehnen.“ (bpb)

Bemerkenswert: Auf dem Zentrums-Parteitag 1948 in Recklinghausen setzte Wessel einen 20%-Anteil von Frauen im Hauptvorstand durch und forderte sichere Listenplätze für die Kandidatinnen. Sie selbst wird 1949 Vorsitzende der Zentrumspartei.

Sie verlässt 1952 die Partei und gründet – wegen ihrer rigorosen Ablehnung der Wiederbewaffnung Deutschlands – mit Gustav Heinemann, Johannes Rau und anderen – die Gesamtdeutsche Volkspartei (GVP). Ein weiteres elementares Ziel: ein wiedervereinigtes, neutrales Deutschland.
Die GVP hatte keinen Bestand. Sie wechselt zur SPD.

1957 – 1969 Bundestagsabgeordnete der SPD.

Ehrungen:
1965 Bundesverdienstkreuz

In verschiedenen Städten sind Straßen und Wege nach ihr benannt, z.B. in Bonn, Dortmund, Gütersloh und Wesel die Helene-Wessel-Straße, seit 1996 in München der Helene-Wessel-Bogen, der Helene-Wessel-Weg in Schönaich.

2021 wollte die Stadt Bornheim eine Straße nach ihr benennen. Dortmund veröffentlichte eine Ausschreibung für ein Denkmal.
Diese Vorhaben brachten einen bisher wenig bis gar nicht beachteten und diskutierten Aspekt ihres Lebens ins „Rampenlicht“, der den Plan der Straßenbenennung in Bornheim kippte.

In Dortmund ist die Diskussion offensichtlich bis heute noch nicht beendet: Helene Wessel „soll das Bewahrungsgesetz unterstützt haben. Ziel dieses Gesetzes war die Verbesserung des biologischen Erbguts der Menschen. So war für Menschen, die nicht der Norm entsprachen (z.B. Alkoholiker, Obdachlose, Prostituierte) eine Zwangseinweisung angedacht.“ (nordstadtblogger.de, 09.08.2021 )